Version 1.1 — 22. Mai 2026
Inhaltsverzeichnis
EduTime GmbH, c/o Tim Ogi, Bienenstrasse 8, 3018 Bern (nachfolgend «EduTime»), stellt dem Kunden auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB», inkl. deren integrierende Vertragsbestandteile, insgesamt nachfolgend «Vertrag») während der Vertragsdauer die im Checkout bzw. in der Online-Bestellung beschriebenen Nutzungsrechte an der EduTime-Softwarelösung (nachfolgend «SaaS-Software») mit der zugehörigen Dokumentation auf der Serverinfrastruktur von EduTime oder des von EduTime eingesetzten Plattform-Providers zur Nutzung durch den Kunden mittels Fernzugriff über das Internet zur Verfügung und erbringt die mit dieser Nutzung der SaaS-Software verbundenen weiteren Leistungen (wie z.B. die Zurverfügungstellung von Speicherplatz sowie Support und Wartung) im Sinne eines Cloud-Services (nachfolgend insgesamt «SaaS-Service»).
Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn EduTime diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Insbesondere gelten die vorliegenden AGB auch dann, wenn Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie unter Hinweis auf eine Abweichung von den vorliegenden AGB zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart oder schriftlich durch EduTime bestätigt werden.
Durch die vorliegenden AGB allein werden wechselseitig keinerlei Belieferungs-, Zahlungs-, Abnahme- oder Kontrahierungspflichten begründet. Ein Anspruch des Kunden auf Lieferung oder Leistung in Bezug auf den Anwendungsbereich der AGB setzt einen abgeschlossenen Vertrag voraus. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Self-Service-Checkout (oder in einer von EduTime bereitgestellten gleichwertigen elektronischen Bestellfunktion) ein Leistungsangebot auswählt, die erforderlichen Angaben macht, die AGB akzeptiert und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen bzw. die Lizenz von EduTime aktiviert wurde. EduTime bestätigt den Vertragsschluss in der Regel per E-Mail. Die Präsentation von Produkten und Leistungen auf den Websites oder in Preislisten von EduTime stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von EduTime dar. Ohne anderslautende Angaben sind Offerten von EduTime zehn (10) Tage gültig.
EduTime überlässt dem Kunden im Umfang der Online-Bestellung die dort spezifizierte SaaS-Software im vereinbarten Leistungsumfang (z.B. Anzahl User) zur Nutzung über das Internet. Zu diesem Zweck stellt EduTime die SaaS-Software auf einer Serverplattform zur Verfügung, auf welche der Kunde über das Internet zugreifen und so die SaaS-Software nutzen kann. Die dem Kunden von EduTime überlassenen Nutzungsrechte an fremder, von Dritten erstellter SaaS-Software, sind dem Umfang nach auf diejenigen Nutzungsrechte beschränkt, welche Dritte EduTime eingeräumt haben.
Der SaaS-Service von EduTime ist nicht zugelassen für den Einsatz in sicherheitskritischen oder anderen Anwendungen, deren Ausfall zu Personenschäden, Todesfällen oder katastrophaler Sachbeschädigung führen kann. Falls der Kunde den SaaS-Service für die Nutzung in solchen Anwendungen verwendet, anerkennt er, dass eine solche Nutzung auf alleiniges Risiko des Kunden erfolgt. Der Kunde verpflichtet sich EduTime von allen Kosten und Haftungen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung entstehen.
Unter diesen AGB räumt EduTime dem Kunden das nicht exklusive, unübertragbare, nicht unterlizenzierbare und entgeltliche Recht ein, die SaaS-Software gemäss den Bestimmungen dieser AGB und der Online-Bestellung nach vollständiger Bezahlung der anfallenden Nutzungsgebühren für eigene Zwecke zu nutzen. Ein darüberhinausgehender Erwerb von Rechten an der SaaS-Software ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden. Dem Kunden ist es ausdrücklich nicht gestattet, den SaaS-Service oder Teile davon zu vermieten und/oder an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde ist verpflichtet sicherstellen, dass jegliche Zugriffe, Verwendungen und Bezüge durch dessen Nutzern (d.h. natürliche Personen, die zur Nutzung des SaaS-Services zum Vorteil des Kunden berechtigt sind und die über einzigartige Benutzerkennungen und Passwörter für den SaaS-Service verfügen) diesem Vertrag unterliegen und damit im Einklang stehen. Der Kunde kann seinen Nutzern das Recht erteilen, auf den SaaS-Service zuzugreifen und ihn zu nutzen oder die im Rahmen der Online-Bestellung erworbenen Dienste zu beziehen; dies gilt unter der Voraussetzung, dass jegliche solche Zugriffe, Verwendungen und Bezüge durch die Nutzer dem Vertrag unterliegen und dass der Kunde zu jedem Zeitpunkt für die Erfüllung des vorliegenden Vertrags durch seine Nutzer haftet.
Sofern in der Online-Bestellung nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich EduTime, die folgenden Supportleistungen für den SaaS-Service an Werktagen, in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr, unter Ausschluss offizieller sowie ortsüblicher Feiertage am Sitz von EduTime (Leistungen ausserhalb dieser Zeiten werden gesondert verrechnet) zu erbringen:
Der Kunde ist verpflichtet, Probleme mit dem SaaS-Service, wie z.B. Fehlfunktionen, Bugs oder Fehler in der SaaS-Software sowie die ihm bekannte unbefugte Nutzung des SaaS-Services, per Mail ([email protected]) oder über das von EduTime unter einer bestimmten URL zur Verfügung gestellte Issue-Tool in angemessener Weise dokumentiert zu melden. Die Fehlerbehebung oder das Patchen von der SaaS-Software oder der dazugehörigen Dokumentation wird von EduTime nach bestem Wissen durchgeführt. Darüberhinausgehende Supportleistungen werden dem Kunden, nach den jeweils gültigen Sätzen von EduTime in Rechnung gestellt.
Die aktuellen, technischen Voraussetzungen für die Nutzung/Netzwerkanbindung des Kunden werden auf der Website von EduTime bzw. in der Online-Bestellung ausgewiesen. Die darin genannten, zur Zeit des Vertragsschlusses gültigen technischen Voraussetzungen können von einseitig dem Stand der Technik angepasst werden, wobei EduTime den Kunden über wesentliche Anpassungen unter Einhaltung einer angemessenen Frist (in der Regel einen Monat im Voraus) insbesondere per E-Mail oder auf einer geeigneten Website informiert. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen jederzeit einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Benutzer mit der ordnungsgemässen Bedienung der SaaS-Software vertraut sind.
EduTime ist berechtigt, den SaaS-Service, insbesondere die Leistungsmerkmale der SaaS-Software jederzeit weiterzuentwickeln und, um den technischen Fortschritt und geänderte rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, anzupassen, einzuschränken oder aber die Erbringung einzelner Dienstleistungen ganz einzustellen. Änderungen, die das Leistungsangebot für den Kunden wesentlich einschränken, teilt EduTime dem Kunden vorgängig unter Einhaltung einer angemessenen Mitteilungsfrist schriftlich, per E-Mail oder auf einer geeigneten Website mit. Sofern die Nutzung des aktualisierten SaaS-Services für den Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde den SaaS-Service bis ein (1) Monat nach der Aktualisierung des SaaS-Services ausserordentlich unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 20 Tagen auf ein Monatsende hin durch Mitteilung in Schriftform (vgl. Ziffer 17.3) kündigen.
Soweit der Kunde den SaaS-Service oder die SaaS-Software als Testversion einsetzt, gewährt EduTime dem Kunden dafür eine Lizenz zum ausschliesslichen Zweck des Testens und Evaluieren und ausschliesslich für interne, nicht-produktive Zwecke und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für eine begrenzte Zeitspanne von 14 Tagen («Testversion»).
Die Testversion sowie die vom Kunden gewählte SaaS-Software mit einem kostenlosen Leistungsumfang wird unter Ausschluss jeder Sach- und Rechtsgewährleistungen «as is» zur Verfügung gestellt. EduTime lehnt ausdrücklich alle stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien und Zusicherungen (z.B. betreffend Einsatz- und Betriebsbedingungen, Funktionalitäten, Eignung etc.) ab. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen.
Wird die Testversion während der gewährten Testdauer auf keinen kostenpflichtigen Leistungsumfang geändert, endet der Zugang zum SaaS-Service mit Ablauf der Testversion. Die vom Kunden erfassten Daten bleiben grundsätzlich bestehen. Möchte der Kunde seine Daten löschen, kann er sein Benutzerkonto in den Kontoeinstellungen löschen; damit werden die zugehörigen Daten gelöscht. EduTime ist berechtigt, bei Konten, die über einen längeren Zeitraum inaktiv sind, die Löschung einzuleiten; der Kunde wird hierüber vorgängig innert dreissig (30) Tagen benachrichtigt.
EduTime stellt dem Kunden zur Speicherung der Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Software Speicherkapazität auf der Serverinfrastruktur von EduTime nach Massgabe des SaaS-Software nach Massgabe der Online-Bestellung zur Verfügung.
Die Daten gehören zum Rechtsbereich des Kunden, der den SaaS-Service nutzt, auch wenn diese örtlich bei EduTime gespeichert sind. Für die Speicherung und Verarbeitung der Daten ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Der Kunde hält sich insbesondere bei der Erfassung und Bearbeitung von Personendaten strikte an die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzes.
EduTime ermöglicht dem Kunden, dessen auf der Serverinfrastruktur gespeicherten Daten während der Vertragsdauer und innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Vertragsbeendigung in einem von EduTime zur Verfügung gestellten standardisierten Verfahren herunterzuladen. EduTime übernimmt keinerlei Gewähr für eine Nutzbarkeit von heruntergeladenen Daten auf anderen Systemen. EduTime ist berechtigt, die bei EduTime gespeicherten Daten des Kunden nach Vertragsbeendigung im Zuge üblicher Löschzyklen zu löschen, es sei denn, EduTime ist zu deren Aufbewahrung nach zwingendem Recht verpflichtet.
EduTime trifft geeignete Vorkehrungen gegen den Datenverlust bei Ausfällen der Serverinfrastruktur sowie zur Verhinderung unbefugter Zugriffe durch Dritte auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck nimmt EduTime regelmässige Backups vor (mindestens einmal pro Tag) und schützt die auf dem Server gespeicherten Zugangsdaten des Kunden mit geeigneten, dem technischen Stand entsprechenden Mitteln gegen unbefugte Zugriffe.
Der Kunde verpflichtet sich, mit dem SaaS-Service nur zulässige Inhalte zu verarbeiten. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die Rechte von EduTime oder Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte i.w.S. (beispielsweise Urheberrechte oder Markenrechte) oder Persönlichkeitsrechte, oder den geschäftlichen Ruf verletzen oder gefährden; unzulässig sind ausserdem sämtliche Inhalte, die Straftatbestände (namentlich in den Bereichen Pornographie, Gewaltdarstellung, Rassismus, Geschäftsgeheimnisse, Ehrverletzung und Betrug) erfüllen (nachfolgend gemeinsam «Unzulässige Inhalte»). Besonders ressourcenintensive Nutzungen, d.h. Nutzungen, welche die normale Funktion und die Sicherheit der Serverinfrastruktur von EduTime sowie die Nutzung der Serverinfrastruktur durch andere Kunden beeinträchtigen können, sind nur mit vorgängiger Zustimmung von EduTime erlaubt. EduTime hat volles Ermessen über den Entscheid, ob sie die Zustimmung erteilt und kann eine erteilte Zustimmung aus Gründen der Sicherung des Betriebs der Serverinfrastruktur jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen.
EduTime ist nicht zur Überwachung der im SaaS-Service enthaltenen Inhalte verpflichtet.
EduTime ist berechtigt, den Zugang zum SaaS-Service ganz oder teilweise zu sperren und die Dienstleistungen vorläufig oder ganz einzustellen, (i) falls EduTime dazu gerichtlich oder behördlich aufgefordert wird, oder (ii) sich sonst wie selber rechtlich verantwortlich oder strafbar machen könnte, oder (iii) wenn eine Stichprobe konkrete Hinweise oder den Verdacht auf das Zugänglichmachen von Unzulässigen Inhalten oder auf eine sonstwie rechts- oder vertragswidrige Nutzung ergibt. EduTime ist berechtigt, dem Kunden den im Zusammenhang mit Sperrungen und anderen Massnahmen entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Ausserdem verpflichtet sich der Kunde, EduTime vollumfänglich schadlos zu halten, wenn ein Dritter EduTime im Zusammenhang mit dem Zugänglichmachen Unzulässiger Inhalte über den SaaS-Service ins Recht fassen will. Dies beinhaltet auch den Ersatz für die Kosten einer Rechtsvertretung von EduTime. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. EduTime kann vom Kunden für die vorsorgliche Deckung des Aufwands und des weiteren Schadens eine Sicherheitsleistung verlangen. Wird diese Sicherheitsleistung nicht bezahlt oder befolgt der Kunde die im Zusammenhang mit den getroffenen Massnahmen erfolgten Aufforderungen nicht, kann EduTime die Erbringung des SaaS-Service aussetzen oder den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, von EduTime als Rechtsinhaber an der SaaS-Software, enthält sich während der Dauer der dem Kunden eingeräumten Überlassung der SaaS-Software jedes Angriffs auf Bestand und Umfang dieser Rechte und ergreift gemäss den Instruktionen von EduTime alle Massnahmen, um die Rechte von EduTime zu wahren und unterstützt EduTime in angemessenem Umfang bei der Verteidigung der Schutzrechte.
Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung und Instandhaltung der für die Nutzung des SaaS-Services benötigten Endgeräte, die Datenleitung für den Zugriff auf die SaaS-Software (z.B. Hardware und Betriebssystem, Netzwerkgeräte, Miet- oder Internetverbindung etc.) und stellt sicher, dass deren Konfiguration und technischer Stand den jeweils aktuellen Vorgaben von EduTime entsprechen (zurzeit: HTML5-Internet-Browser wie Google Chrome in ihrer aktuellsten Version mit aktivierten Frist-Party-Cookies und Skripts; mit andere Browser/Versionen kann es sein, dass auf die SaaS-Service nicht zugegriffen oder nur eingeschränkt genutzt werden kann). Bei der Nutzung des SaaS-Services durch ihn oder von ihm bestimmte Benutzer beachtet der Kunde die Vorgaben in einer allfälligen Benutzerdokumentation und schützt die Zugriffsdaten vor unberechtigten Zugriffen. Jegliche unter der Verwendung von Zugangsdaten und Passwörter des Kunden getätigte Handlungen wie Mitteilungen und Änderungen an Benutzerdaten oder sonstige Einstellungen rechnet EduTime dem Kunden zu.
Vor der Übermittlung von Daten und Informationen an EduTime wird der Kunde diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Viren- und Malwareschutzprogramme einsetzen.
Bei schwerwiegenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen des SaaS-Services (durch den Kunden selbst oder von ihm bestimmte Benutzer) oder der Mitwirkungspflichten des Kunden ist EduTime berechtigt, dem Kunden den Zugang zum SaaS-Service ganz oder teilweise zu sperren. Bei unberechtigter Nutzungsüberlassung hat der Kunde EduTime auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die SaaS-Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäss arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmässige Überprüfung der Ergebnisse).
Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung für den SaaS-Service ergibt sich aus der Online-Bestellung bzw. dem Checkout.
EduTime ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter einer Vorankündigungsfrist von zwei (2) Monaten auf den Beginn einer neuen Vertragsperiode hin einseitig anzupassen. Falls der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann der Kunde den SaaS-Service unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von 20 Tagen auf das Ende der Vertragsperiode hin durch Mitteilung in Schriftform (vgl. Ziffer 17.3) kündigen.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. EduTime stellt die geschuldete Vergütung für die jeweilige Vertragsperiode grundsätzlich im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Der Verzug des Kunden tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. EduTime ist berechtigt, ab Verzugseintritt den gesetzlichen Verzugszins sowie Spesen in Rechnung zu stellen. Scheinen Zahlungsansprüche von EduTime als gefährdet, können Leistungen ausgesetzt oder von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden.
Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gemäss den Bestimmungen dieser Ziffer 9 nicht vollständig nachkommen, so behält sich EduTime das Recht vor, die auf der Serverinfrastruktur von EduTime gespeicherten Daten des Kunden vorübergehend zu sperren, bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
EduTime hat das Recht, monatlich und jährlich den effektiven Umfang der Nutzung des im im Rahmen der Online-Bestellung vereinbarten Leistungsumfangs des SaaS-Services zu prüfen und die Vergütung für eine festgestellte Mehrnutzung gegenüber dem lizenzierten Leistungsumfang nachzufordern.
EduTime hat das Recht, sich unter Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden die Einhaltung der Vorschriften über den bestimmungsgemässen Gebrauch und den Schutz der SaaS-Software oder des SaaS-Services im Betrieb des Kunden mittels Inspektionen oder Audits selbst oder durch einen beauftragten Dritten (z.B. eine Treuhandgesellschaft) zu überprüfen.
EduTime ist berechtigt, Dritte als Unterbeauftragte einzusetzen, für deren sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung EduTime einsteht. EduTime kann Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art auch für andere Kunden erbringen.
EduTime leistet Gewähr für die von ihr schriftlich abgegebenen, zugesicherten Eigenschaften des SaaS-Services oder der SaaS-Software.
Der Kunde anerkennt, dass der Zugang zum SaaS-Service auch von Faktoren abhängt, die ausserhalb der Kontrolle von EduTime liegen, wie z.B. der Netzwerkzugang zum Plattform-Provider, in dem die SaaS-Software betrieben wird, und dass EduTime daher, unbeschadet der im vorstehenden Absatz genannten Gewährleistung, keine Garantie dafür übernimmt, dass der SaaS-Service ohne Unterbrechungen verfügbar ist. Darüber hinaus kann EduTime keine Reaktionszeiten, Wiederherstellungszeiten oder monatliche oder jährliche Mindestverfügbarkeiten garantieren und auch nicht, dass die SaaS-Software und das Rechenzentrum des Plattform-Providers bzw. dessen Serverplattform fehlerfrei sind oder unterbrechungsfrei genutzt werden können. Insbesondere ist EduTime berechtigt, den Zugang für dringende Wartungsarbeiten oder bei aussergewöhnlichen Sicherheitsrisiken jederzeit zu sperren.
Für vom Kunden nach Entdeckung unverzüglich und dokumentiert gemeldete, nachvollziehbare Mängel an der SaaS-Software wird EduTime nach eigener Wahl den Mangel beseitigen, dem Kunden eine nachgebesserte Softwareversion bereitstellen oder zumutbare Umgehungsmöglichkeiten aufzeigen.
Gelingt es EduTime trotz wiederholter Bemühungen nicht, einen vom Kunden ordnungsgemäss gerügten, nachvollziehbaren Mangel nachzubessern, und wird dadurch die Gebrauchstauglichkeit der SaaS-Software gegenüber der Beschreibung des Funktionsumfangs wesentlich herabgesetzt oder ausgeschlossen, so hat der Kunde zweimal schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen und hat nach deren erfolglosem Ablauf ein ausserordentliches Recht zur Kündigung des SaaS-Services. Bei sonstigen Mängeln hat der Kunde das Recht auf eine dem Minderwert entsprechende Herabsetzung bzw. teilweise Rückleistung der Vergütung für den betreffenden Teil der SaaS-Software. Jede weitere Gewährleistung von EduTime wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab erstmaliger, kostenpflichtiger Bereitstellung der SaaS-Software durch EduTime.
Soweit ein gemeldeter Mangel nicht nachweisbar oder nicht von EduTime verschuldet ist, vergütet der Kunde EduTime infolge der Fehlersuche entstandenen Aufwendungen. Zu vergüten ist vom Kunden insbesondere auch der Mehraufwand bei der Beseitigung von Mängeln, der bei EduTime dadurch entsteht, dass der Kunde die Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäss erfüllt, den SaaS-Service oder die SaaS-Software unsachgemäss bedient oder von EduTime empfohlene Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen hat.
EduTime leistet überdies Gewähr dafür, dass der Einräumung der vereinbarten Nutzungsbefugnisse an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, so hat der Kunde EduTime unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Stellt der Kunde die Nutzung des SaaS-Services oder der SaaS-Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkennung der behaupteten Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Der Kunde ermächtigt EduTime hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und aussergerichtlich allein zu führen. Macht EduTime von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von EduTime anerkennen und EduTime ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. EduTime stellt den Kunden von rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzansprüchen frei. Die Regelungen dieses Absatzes gelten unabhängig vom Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Ziffer 12.5.
Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln leistet EduTime Gewähr durch Nacherfüllung, indem sie dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit am gelieferten SaaS-Service oder nach Wahl von EduTime an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger SaaS-Software verschafft, oder, wenn das Vorangehende nicht im Rahmen der vertretbaren Möglichkeiten von EduTime liegt, die betreffende Komponente der SaaS-Software zurücknimmt und dem Kunden die bereits geleistete Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die erfolgte Nutzung anteilig zurückzahlt. Der Kunde hat einen neuen Programmstand zu übernehmen, ausser dies würde bei ihm zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen führen.
Die Gewährleistungsrechte dieser Ziffer 12 gelten nicht für SaaS-Software mit kostenlosem Leistungsumfang (vgl. Ziffer 3 oben).
Jede Vertragspartei haftet der anderen Vertragspartei für Schäden, die sich aus einem Vertrag zwischen ihnen ergeben, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie bei Tod und Körperverletzung unbeschränkt.
Sofern in vorstehender Ziffer 13.1 nichts anderes bestimmt ist, ist die Gesamthaftung der Vertragsparteien für unmittelbare Schäden, die sich aus leichter Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen den Vertragsparteien ergeben, pro Vertrag und Jahr auf maximal 50 % der Vergütung aus dem jeweiligen Vertrag, höchstens jedoch CHF 10'000.00, beschränkt.
Jede Haftung von EduTime oder ihrer Hilfspersonen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz indirekter oder Folgeschäden, von Mangelfolgeschäden oder Ansprüchen Dritter, entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Verdienstausfall sowie Datenverlust – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. EduTime haftet auch nicht für Schäden, die durch unbefugte Eingriffe Dritter auf die Serverinfrastruktur und die sonstigen Systeme von EduTime entstehen. Das Risiko für solche Schäden trägt der Kunde allein. Dies betrifft z.B. Eingriffe durch Computerviren, Ransomware oder DDoS-Attacken. Der Haftungsausschluss umfasst auch Schäden, die dem Kunden durch Massnahmen zur Abwehr solcher Eingriffe entstehen. Die für eine Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von EduTime nicht zu vertretenden Umstände erstreckt.
Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung.
Der Vertrag kommt mit Aktivierung der Lizenz nach erfolgreicher Online-Bestellung zustande und gilt für eine initiale Vertragsdauer von einem Jahr, sofern in der Online-Bestellung nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Vertrag tritt spätestens mit der Leistungserbringung von EduTime für den Kunden in Kraft. Der Vertrag verlängert sich anschliessend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode durch den Kunden über die in EduTime bereitgestellten elektronischen Funktionen (z.B. Lizenzverwaltung in den Kontoeinstellungen) oder durch EduTime schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung wird jeweils zum Ende der laufenden Vertragsperiode wirksam; es ist keine gesonderte Kündigungsfrist von mehreren Monaten erforderlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Erweiterte Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen des SaaS-Services beginnen mit Vertragsschluss, wobei die Vertragsdauer derjenigen für den SaaS-Service angeglichen wird. Für die automatische Verlängerung und Kündigung gilt das in der Ziffer 14.1 Ausgeführte.
Annahmeerklärungen des Kunden, die Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen zum jeweiligen Vertragsangebot von EduTime enthalten, gelten als Ablehnung des ursprünglichen Vertragsangebots von EduTime und führen nur dann zum Abschluss eines Vertrags, wenn sie von EduTime ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Annahmeerklärungen des Kunden, die nach Ablauf einer im Vertragsangebot definierten Annahme- bzw. Angebotsbindefrist erfolgen, gelten als neues Vertragsangebot des Kunden, welches erst wirksam wird, wenn EduTime die Annahme ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Wenn der Kunde mehrfach oder in grober Art gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung verstösst, insbesondere wenn er den SaaS-Service oder eine SaaS-Software zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht oder wenn EduTime ein Reputationsschaden droht, ist EduTime berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde schuldet EduTime die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldete Vergütung sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten, die EduTime im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung anfallen. EduTime kann den Vertrag mit dem Kunden zudem fristlos kündigen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist oder wenn auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, und wenn der Kunde vor Ablauf der Vertragsdauer die Kosten für die nächste Vertragsdauer nicht vorauszahlt oder entsprechende Sicherstellung leistet.
Nach Beendigung des entsprechenden Vertrages darf der Kunde den SaaS-Service von EduTime nicht mehr nutzen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Vertragspartei, vertraulich zu behandeln. Solange ein Geheimhaltungsinteresse besteht, gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt.
Der Kunde darf Mitarbeitern und sonstigen Dritten den SaaS-Service nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der durch den entsprechenden Vertrag und diese AGB eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist. Im Übrigen hält der Kunde den Zugang sowie die Inhalte des SaaS-Services geheim und wird alle Personen, denen Zugang zum SaaS-Service gewährt wird, über die Rechte von EduTime am SaaS-Service und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen auf die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht verpflichten. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, welche allgemein zugänglich sind, den Vertragsparteien nachweislich schon bekannt sind, von ihnen unabhängig entwickelt oder von berechtigten Dritten erworben wurden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Vertragsabwicklung eine Sammlung und Bearbeitung von Personendaten im Sinne des anwendbaren schweizerischen Datenschutzgesetzes umfassen kann, und dass EduTime im Rahmen der Vertragsabwicklung auch einen Datentransfer ins Ausland vornehmen kann. EduTime erhebt und bearbeitet Personendaten des Kunden ausschliesslich wie in der Datenschutzerklärung von EduTime beschrieben. Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung ist auf der Website von EduTime veröffentlicht.
EduTime und der Kunde sorgen für den Datenschutz und die Datensicherheit in ihrem jeweiligen Einflussbereich. Soweit EduTime im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts als Auftragsbearbeiter Personendaten für den Kunden bearbeitet, tut dies EduTime ausschliesslich auf die in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung («AVV») festgelegten Weise sowie ausschliesslich für die Zwecke des Kunden und zur Erfüllung des Vertrages. In diesem Fall ist der Kunde allein für die Bestimmung des Zwecks und der Mittel der Verarbeitung bzw. Nutzung der Personendaten durch EduTime im Rahmen des Vertrags verantwortlich, wie insbesondere auch dafür, dass eine solche Bearbeitung nicht geltende Datenschutzgesetze verletzt.
Soweit EduTime als Auftragsbearbeiter Personendaten des Kunden bearbeitet, bildet die jeweils auf https://edutime.ch/docs/avv veröffentlichte Fassung der Auftragsverarbeitungsvereinbarung («AVV») Bestandteil dieser AGB. Eine separate Annahme der AVV im Checkout ist nicht erforderlich; der Kunde kann die AVV jederzeit einsehen und herunterladen.
EduTime ist berechtigt, den Kunden in ihre offizielle Kundenliste aufzunehmen und damit insbesondere auf der Website von EduTime zu werben. Weitere Referenzangaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Kunden.
Sollte der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter, Hilfspersonen oder von ihm bestimmte Benutzer absichtlich oder grobfahrlässig die Bestimmungen über den Gebrauch und den Schutz des SaaS-Services oder der SaaS-Software verletzen, schuldet der Kunde EduTime für jeden Fall der Verletzung eine Konventionalstrafe in Höhe des Dreifachen der für den bestimmungsgemässen Gebrauch des SaaS-Services geschuldeten vollen Brutto-Lizenzgebühr, mindestens jedoch CHF 10'000.00. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung des weiteren Schadens.
Die Bezahlung dieser Konventionalstrafe befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten. EduTime ist insbesondere berechtigt, jederzeit die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder, bei wiederholter Verletzung der Nutzungsbestimmungen, dem Kunden die eingeräumten Nutzungsrechte ohne Rückzahlung der bezahlten Lizenzgebühren durch schriftliche Mitteilung zu entziehen. Im Falle des Entzugs der Nutzungsrechte verpflichtet sich der Kunde, umgehend auf die Benutzung des SaaS-Services zu verzichten.
Die Vertragsparteien sind von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, solange und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten beispielsweise Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, Pandemien und Epidemien, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie andere von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Umstände (z.B. Stromknappheit oder -kontingentierung). Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.
EduTime behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Im Falle von Änderungen und Ergänzungen, die sich für den Kunden nachteilig auswirken können, wird EduTime den Kunden schriftlich, per E-Mail oder auf einem geeigneten Pflegeportal orientieren. Die neuen AGB werden zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website von EduTime https://edutime.ch/docs/agb veröffentlicht.
Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen gehen ausdrückliche schriftliche Individualvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien diesen AGB vor. Ebenfalls geht die aktuelle Fassung der Auftragsverarbeitungsvereinbarung diesen AGB vor, sofern es eine abweichende oder widersprüchliche Regelung betreffend die Bearbeitung von Personendaten betrifft.
Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich, elektronisch oder per E-Mail an die vom Kunden im Benutzerprofil bzw. auf der Website von EduTime angegebenen (E-Mail-)Adressen zu richten. Der Kunde ist verpflichtet, EduTime Adressänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, respektive das Kundenprofil im SaaS-Service anzupassen, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
Die Schriftform ist (abgesehen von Kündigungen) auch durch elektronisch, per Post, Kurier oder E-Mail übermittelte Unterschriften (z.B. Skribble, DocuSign, AdobeSign oder durch einen elektronischen Scan der Unterschrift) gewahrt.
Rechte aus dem Vertrag bzw. diesen AGB können vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von EduTime abgetreten werden. EduTime ist frei, den Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages bzw. diesen AGB nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
Auf diese AGB und die Verträge zwischen dem Kunden und EduTime kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und des Kollisionsrechts.
Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz von EduTime in der Schweiz. EduTime kann den Kunde auch an dessen Sitz belangen.